Girokonto
Girokonto 2026: Warum die Grundgebühr das unwichtigste Kriterium ist

Der komplette Marktüberblick: sechs Anbietertypen, sieben Kostenschichten – und die Rechte, die kaum jemand nutzt.
Das Wichtigste in 90 Sekunden
- Der Markt spaltet sich, statt teurer zu werden. Filialinstitute erhöhen, digitale Anbieter halten dagegen. Die Preisspanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten Alltagskonto liegt inzwischen bei über 200 Euro im Jahr – bei identischer Grundleistung.
- Die Erhöhung steckt selten im Grundpreis. Rund jedes fünfte Kontomodell wurde zuletzt teurer, aber zunehmend über Nebenpositionen: Kartengebühren, Bargeldentgelte, Bedingungen für die Gebührenfreiheit. Wer nur auf die monatliche Grundgebühr schaut, vergleicht das Falscheste.
- Der Dispo ist die mit Abstand teuerste Position. Im Schnitt rund 11,3 Prozent, in der Spitze über 15 Prozent, bei geduldeter Überziehung bis knapp 20 Prozent. Wer dauerhaft im Minus ist, verliert dort mehr Geld als mit jeder Kontogebühr.
- Seit Oktober 2025 gilt die Empfängerüberprüfung (VoP). Vor jeder SEPA-Überweisung wird geprüft, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Wenn Sie eine Warnung wegklicken, verschiebt sich die Haftung auf Sie. Das ist die wichtigste praktische Änderung im Zahlungsverkehr seit Jahren.
- Bargeld verlagert sich in den Handel. Das Automatennetz schrumpft. Die relevante Frage beim Kontovergleich ist nicht mehr „Wie viele Automaten hat meine Bank?“, sondern „Wie komme ich mit meiner Karte überall kostenlos an Bargeld – und wie zahle ich welches ein?“
- Der Wechsel ist gesetzlich geregelt, kostenlos und fristgebunden. Die Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz nimmt Ihnen den Großteil der Arbeit ab. Die meisten Menschen wissen das nicht und bleiben aus Trägheit in einem teuren Modell.
1. Der Markt in sechs Segmenten
Es gibt in Deutschland keinen einheitlichen Girokontomarkt, sondern sechs Anbietertypen mit fundamental unterschiedlicher Preislogik. Wer versteht, wie ein Segment Geld verdient, kann sein Angebot lesen, ohne jedes Preisverzeichnis auswendig zu lernen.
1. Regionale Genossenschafts- und Sparkasseninstitute
Geschäftsmodell: Fläche, Filiale, Beratung, regionale Bindung. Kontogebühren sind eine zentrale Ertragssäule.
Typisches Preisbild: monatliche Grundgebühr im mittleren einstelligen Bereich, gestaffelte Kontomodelle („Klassik/Komfort/Premium“), Karten teilweise extra, Dispozinsen überdurchschnittlich hoch.
Stärke: Bargeld ein- und auszahlen vor Ort, persönlicher Ansprechpartner, Verbundautomaten.
Schwäche: die höchsten Gesamtkosten im Markt; große Streuung zwischen einzelnen Häusern derselben Gruppe – die Preise werden lokal festgelegt. Zwei Institute mit demselben Logo können sich um mehrere hundert Euro im Jahr unterscheiden.
2. Filialgroßbanken
Geschäftsmodell: Cross-Selling über die gesamte Produktpalette; das Konto ist Türöffner und Ertragsbringer zugleich.
Typisches Preisbild: Grundgebühr, oft mit Rabattstufen bei Gehaltseingang oder Produktnutzung; Paketmodelle mit gebündelten Zusatzleistungen.
Stärke: breites Leistungsspektrum, internationale Verfügbarkeit, Kreditkarte und Kredit aus einer Hand.
Schwäche: Paketpreise, in denen Leistungen stecken, die viele nie nutzen (Versicherungen, Rabattprogramme). Zudem läuft der Filialabbau in diesem Segment am schnellsten – Sie zahlen tendenziell für ein Netz, das dünner wird.
3. Etablierte Direktbanken
Geschäftsmodell: kein Filialnetz, dafür Skalierung; Ertrag über Kredite, Depots und Kartenumsätze.
Typisches Preisbild: 0 Euro Grundgebühr, aber an Bedingungen geknüpft – üblich ist ein monatlicher Mindestgeldeingang im Bereich von einigen hundert bis rund tausend Euro, alternativ Altersgrenzen (Studierende, junge Erwachsene).
Stärke: gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, meist faire Dispozinsen, ordentliche Apps, oft Kreditkarte inklusive.
Schwäche: Bargeldeinzahlung ist umständlich bis kostenpflichtig; kein persönlicher Ansprechpartner; die Bedingung für die Gebührenfreiheit kann sich ändern.
4. App- und Smartphone-Banken
Geschäftsmodell: Freemium. Basisstufe kostenlos, Ertrag über Premium-Abos, Kartenumsätze und angebundene Produkte.
Typisches Preisbild: Basiskonto ohne Bedingungen kostenlos, kostenpflichtige Stufen mit Versicherungen, Metallkarte, mehr Gratis-Abhebungen.
Stärke: oft bedingungslos kostenlos, starke Budget- und Analysefunktionen, Echtzeit-Benachrichtigungen, gute Auslandskonditionen.
Schwäche: Bargeld ist der Schwachpunkt (limitierte Freiabhebungen, Einzahlung teils gar nicht möglich); Support ausschließlich digital; bei Sperrungen oder Sonderfällen erfahrungsgemäß längere Klärungswege.
5. Broker- und Fintech-Hybride
Geschäftsmodell: Das Konto ist Beiwerk zum Depot, zur Anlage oder zur Finanz-App. Ertrag entsteht anderswo.
Typisches Preisbild: kostenlos, Debitkarte inklusive, Verzinsung des Guthabens als Lockangebot, Cashback- oder Sparfunktionen.
Stärke: attraktive Guthabenverzinsung, moderne Funktionen, keine Grundgebühr.
Schwäche: eingeschränkter Funktionsumfang beim klassischen Zahlungsverkehr (Bargeld, Schecks, Gemeinschaftskonto, Pfändungsschutz), teils kein vollwertiger Kreditrahmen. Und: Die Konditionen sind an ein Geschäftsmodell gekoppelt, das sich ändern kann.
6. Das Basiskonto (eigene Kategorie, kein Segment)
Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat nach dem Zahlungskontengesetz einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto – auch bei negativer Schufa, ohne festen Wohnsitz, unabhängig vom Einkommen. Banken dürfen es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verweigern.
Wichtig zu wissen: Das Entgelt muss angemessen sein. Gerichte haben wiederholt Basiskonto-Preise gekippt, die deutlich über den Standardkonten des jeweiligen Instituts lagen. Wer ein Basiskonto führt und dafür auffällig viel zahlt, sollte das prüfen lassen – die Verbraucherzentralen haben dazu Musterunterlagen.
2. Die sieben Kostenschichten – und wo die Erhöhungen wirklich stattfinden
Die zentrale Marktbeobachtung 2026: Die Preisdifferenzierung ersetzt die Preiserhöhung. Rund jedes fünfte Kontomodell wurde zuletzt teurer, aber häufig nicht über den Grundpreis, sondern über die Nebenpositionen. Der Grund ist psychologisch nachvollziehbar: Eine Erhöhung von 4,90 auf 5,90 Euro fällt auf. Eine neu eingeführte Kartengebühr von 9 Euro im Jahr fällt nicht auf.
Schicht 1 – Grundgebühr. Die Zahl auf dem Werbebanner. Zwischen 0 und rund 20 Euro monatlich.
Schicht 2 – Die Bedingung dahinter. „Kostenlos bei Gehaltseingang“ ist der häufigste Mechanismus. Prüfen Sie die Definition: Zählt jeder Geldeingang oder nur Gehalt und Rente? Zählt eine Überweisung vom eigenen Zweitkonto? Wird monatlich oder im Quartalsdurchschnitt gemessen? Was passiert im Monat ohne Eingang – Rückfall auf den vollen Preis oder anteilig? Und: Altersgebundene Gratismodelle enden abrupt, meist zum Geburtstag oder zum Ende des Studiums.
Schicht 3 – Karten. Der auffälligste Trend: Die Girocard ist vielerorts nicht mehr im Preis enthalten. Zunehmend üblich sind Jahresgebühren im hohen einstelligen Bereich, teils erst ab dem zweiten Jahr oder ab einem Stichtag. Parallel ersetzen viele Institute die Girocard durch eine internationale Debitkarte – funktional ähnlich, aber mit anderer Akzeptanz im deutschen Einzelhandel und bei Automaten. Prüfen Sie: Welche Karte ist inklusive? Was kostet die zweite? Was kostet Ersatz bei Verlust? Was kostet eine neue PIN?
Schicht 4 – Bargeld. Zwei getrennte Fragen, die oft vermischt werden:
- Abheben: Wie viele Abhebungen sind frei? An welchen Automaten? Mit welcher Karte (Girocard und Debitkarte haben oft unterschiedliche Konditionen)? Und Vorsicht: Der Automatenbetreiber kann ein eigenes Entgelt verlangen, das Ihre Bank nicht erstattet.
- Einzahlen: die unterschätzte Position. Bei Filialinstituten häufig kostenlos oder mit Freikontingent, bei Direktbanken über Partnernetze und teils gebührenpflichtig, bei App-Banken oft nur über Umwege und mit prozentualen Entgelten. Wer regelmäßig Bargeld einzahlt – Selbstständige, Trinkgeldempfänger, Vereinskassierer –, sollte diese Zeile zuerst lesen.
Schicht 5 – Transaktionen und Sonderleistungen. Beleghafte Überweisung am Schalter, telefonischer Auftrag, Kontoauszug per Post, Ersatzkarte, Rücklastschrift, Daueraufträge, Fremdwährungsüberweisungen, Nachforschungsaufträge. Einzeln klein, in Summe oft dreistellig im Jahr.
Schicht 6 – Auslandseinsatz. Fremdwährungsentgelt beim Bezahlen und Abheben, meist 1,5 bis 2 Prozent; im Nicht-Euro-Ausland zusätzlich das Automatenentgelt vor Ort. Wer viel reist, sollte diese Zeile so behandeln wie bei einer Reisekreditkarte.
Schicht 7 – Der Dispo. Dazu das nächste Kapitel, weil es der größte Einzelposten überhaupt ist.
3. Der Dispo: die teuerste Zeile im Preisverzeichnis
Die Datenlage 2026 ist eindeutig. Auswertungen auf Basis der BaFin-Meldungen von rund 1.100 Instituten und über 6.600 Kontomodellen ergeben einen Durchschnittszins von rund 11,3 Prozent. Die Spanne reicht von etwa 7 Prozent bis über 15 Prozent. Für die geduldete Überziehung – wenn Sie über den eingeräumten Rahmen hinausgehen – verlangt knapp die Hälfte der Institute einen Aufschlag; Spitzenwerte liegen bei knapp 20 Prozent.
Zur Einordnung: Ein Ratenkredit kostet häufig etwa die Hälfte. Und laut Erhebungen befanden sich im Frühjahr 2026 rund 13,5 Prozent der volljährigen Bevölkerung im Kontominus – der höchste gemessene Stand.
Was das praktisch bedeutet
Rechenbeispiel: Wer im Monatsschnitt zwölf Tage lang 3.000 Euro im Minus steht, zahlt bei 13 Prozent rund 156 Euro im Jahr – bei 7,5 Prozent rund 90 Euro. Die Differenz übersteigt bei vielen die gesamte Kontoführungsgebühr.
Drei Regeln:
- Der Dispo ist ein Notfallinstrument, kein Liquiditätspuffer. Wer ihn dauerhaft nutzt, sollte umschulden – ein Ratenkredit ist billiger und hat einen Tilgungsplan, der tatsächlich zum Ende führt.
- Prüfen Sie den Zins für die geduldete Überziehung separat. Er steht selten im Werbematerial und liegt regelmäßig mehrere Prozentpunkte über dem regulären Dispozins.
- Wenn Sie den Dispo nie brauchen, ignorieren Sie ihn bei der Kontowahl – dann zählen andere Kriterien. Wenn Sie ihn regelmäßig brauchen, ist er das wichtigste Kriterium, wichtiger als jede Grundgebühr.
4. Bargeld: Die Infrastruktur verschiebt sich
Die Zahlen sind eindeutig. Die Zahl der Geldautomaten liegt bei rund 51.000 nach über 59.000 im Jahr 2018. Die Zahl der Bankstellen hat sich von etwa 53.000 im Jahr 2002 auf rund 21.000 mehr als halbiert. Gleichzeitig bleibt der Automat der zentrale Zugangsweg: Rund 96 Prozent der Befragten heben dort ab, etwa 78 Prozent des Bargeldvolumens laufen darüber; auf Bankfilialen entfallen noch rund 13 Prozent.
Die Lücke füllt der Einzelhandel. Bargeldauszahlung an der Supermarkt-, Drogerie- oder Baumarktkasse ist inzwischen ein struktureller Bestandteil der Versorgung – laut Analysen an vielen Orten dichter verfügbar als das klassische Automatennetz.
Die Konsequenz für Ihre Kontowahl: Das eigene Automatennetz einer Bank verliert als Auswahlkriterium an Bedeutung. Wichtiger sind:
- Karten-Reichweite statt Filialnetz. Eine Karte, die an jedem Automaten eines internationalen Netzwerks kostenlos zieht, schlägt ein regionales Verbundnetz, sobald Sie den Verbund verlassen.
- Handelsauszahlung nutzbar? Sie funktioniert in der Regel ab einem Mindesteinkauf und mit Betragsobergrenze – prüfen Sie, ob Ihre Karte akzeptiert wird.
- Einzahlung ist das eigentliche Nadelöhr. Abheben können fast alle. Bargeld annehmen ist die Leistung, die immer seltener und immer teurer wird. Wer sie braucht, sollte sie zum Ausschlusskriterium machen.
5. Was sich 2026 wirklich ändert
Trend 1: Die Empfängerüberprüfung (VoP) – und die Haftungsfalle
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum vor jeder SEPA-Überweisung und jeder Echtzeitüberweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Sie bekommen das Ergebnis vor der Freigabe angezeigt, in drei Abstufungen: Übereinstimmung, teilweise Übereinstimmung (mit Anzeige des korrekten Namens) oder keine Übereinstimmung. Die Prüfung ist für Sie kostenlos.
Der Punkt, auf den es ankommt: Sie dürfen die Überweisung trotz Warnung ausführen. Aber wenn Sie das tun, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung allein – eine Haftung der beteiligten Zahlungsdienstleister ist dann ausgeschlossen. Umgekehrt haftet bei positiver Prüfung die Bank dafür, dass die Angaben zum Prüfzeitpunkt korrekt waren.
Praktisch heißt das:
- Eine „No Match“-Meldung ist kein Formfehler, sondern ein Stoppschild. Rechnung prüfen, Empfänger anrufen – über eine Nummer aus einer eigenen Quelle, nicht aus der Rechnung.
- Die Prüfung greift nicht überall: Zahlungen außerhalb des EWR, Nicht-Euro-Zahlungen, Lastschriften und Eigenüberträge sind ausgenommen. Wer sich auf VoP als Rundumschutz verlässt, irrt.
- Sie ersetzt Ihre eigene Sorgfalt nicht. Die häufigsten Betrugsfälle laufen ohnehin über korrekte Empfängerdaten – nur eben zu einem Konto, das Sie nicht bezahlen wollten.
Trend 2: Echtzeitüberweisung als Standard
Seit demselben Stichtag müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum Echtzeitüberweisungen nicht nur empfangen, sondern auch anbieten: Gutschrift binnen zehn Sekunden, rund um die Uhr, ohne die frühere 100.000-Euro-Grenze.
Prüfen Sie im Preisverzeichnis, was Ihre Bank dafür verlangt – die Verordnung erlaubt keine Schlechterstellung gegenüber der normalen SEPA-Überweisung. Wenn dort noch ein Extraentgelt für Echtzeitüberweisungen steht, ist das ein Grund für eine Nachfrage.
Und der wichtigste Nebeneffekt: Echtzeit heißt auch endgültig. Eine Rückholung ist praktisch aussichtslos. Das erhöht den Wert der VoP-Warnung und senkt den Wert der Hoffnung, „das kann die Bank ja zurückbuchen“.
Trend 3: PSD3 und PSR – die nächste große Verschiebung
Nach langen Verhandlungen erzielten Rat, Parlament und Kommission im Frühjahr 2026 die finale Einigung über die dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und die unmittelbar geltende Zahlungsdiensteverordnung (PSR). Die Veröffentlichung wird im Lauf des Jahres 2026 erwartet; die Anwendung der PSR ist nach heutigem Stand für die zweite Jahreshälfte 2027 bis Anfang 2028 angesetzt, die nationale Umsetzung der PSD3 bis etwa Frühjahr 2028.
Was für Verbraucher relevant wird:
- Ausweitung der Betrugshaftung auf Fälle, in denen sich Täter als Mitarbeiter der Bank ausgeben (Impersonation, Spoofing). Vorgesehen sind Erstattungspflichten mit kurzer Frist, sofern dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
- Verpflichtender IBAN-Namensabgleich über den heutigen Rahmen hinaus.
- Erweiterte Betrugsüberwachung, ausdrücklich unter Einsatz moderner Analyseverfahren, sowie Kooperationspflichten für Telekommunikationsanbieter und große Online-Plattformen.
Einordnung: Für Ihre heutige Kontowahl ändert das nichts. Es ist aber die Richtung, in die sich der Verbraucherschutz bewegt – weg von „Sie haben die TAN eingegeben, also haften Sie“ hin zu einer stärkeren Verantwortung der Anbieter.
Trend 4: Die Girocard verliert ihren Sonderstatus
Zwei Entwicklungen greifen ineinander: Institute berechnen zunehmend eine eigene Gebühr für die Girocard, und viele geben standardmäßig internationale Debitkarten aus. Für Sie bedeutet das:
- Prüfen, was tatsächlich im Konto enthalten ist – nicht was Sie gewohnt sind.
- Debitkarte ist nicht gleich Kreditkarte. Bei Mietwagen und Hotelkautionen führt das regelmäßig zu Problemen.
- Akzeptanzlücken beachten. Kleine Betriebe, Ärzte, Handwerker und einige Automatenbetreiber arbeiten weiterhin bevorzugt mit der Girocard.
Trend 5: Guthabenzinsen sind zurück – als Marketinginstrument
Mit einem EZB-Einlagesatz von 2,25 Prozent verzinsen wieder mehr Anbieter Guthaben auf oder neben dem Girokonto. Zwei Warnhinweise: Erstens sind diese Zinsen fast immer variabel und häufig auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Zweitens ist das Girokonto der falsche Ort für nennenswerte Guthaben – dafür gibt es Tagesgeld mit besseren Sätzen. Lassen Sie sich ein teures Konto nicht über eine Zinszeile schmackhaft machen, die auf 2.000 Euro Guthaben ein paar Euro im Jahr bringt.
Trend 6: Filialabbau geht weiter
Der Abbau setzt sich in allen Filialsegmenten fort, inklusive angekündigter dreistelliger Schließungszahlen bei großen Gruppen. Wenn Sie für ein Filialnetz zahlen, prüfen Sie, ob die Filiale, wegen der Sie zahlen, in drei Jahren noch existiert – und ob Sie sie im letzten Jahr überhaupt betreten haben.
6. Ihre Rechte – die vier, die kaum jemand nutzt
1. Die gesetzliche Kontowechselhilfe
Das Zahlungskontengesetz verpflichtet Banken zu einer strukturierten Wechselunterstützung mit gesetzlich vorgegebenen Fristen. Die neue Bank holt die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften bei der alten ein, informiert auf Wunsch Zahlungspartner und richtet Aufträge neu ein. Der Service ist für Sie kostenlos.
Aber: Er ist eine Hilfe, keine Vollautomatik. Was er erfasst, sind Daueraufträge und wiederkehrende Lastschriften der letzten Monate. Was er nicht zuverlässig erfasst, sind Zahlungsdaten, die in Kundenkonten Dritter hinterlegt sind – Online-Marktplätze, Streamingdienste, App-Stores, Bezahldienste. Die müssen Sie selbst umstellen.
2. Der Anspruch auf ein Basiskonto
Siehe oben. Wichtig auch als Notfalloption: Wenn Ihnen eine Bank das Konto kündigt – was sie bei Widerspruch gegen Gebührenänderungen praktisch regelmäßig tut –, sind Sie nie ohne Konto.
3. Entgeltinformation und jährliche Entgeltaufstellung
Banken müssen Ihnen vor Vertragsschluss eine standardisierte Entgeltinformation geben und mindestens einmal jährlich eine Entgeltaufstellung, die zeigt, was Sie im abgelaufenen Jahr tatsächlich gezahlt haben.
Das ist das nützlichste Dokument im ganzen Bankverhältnis – und das am wenigsten gelesene. Es beantwortet die einzige Frage, die zählt: Was hat mich dieses Konto letztes Jahr wirklich gekostet? Nicht nach Preisliste, sondern nach Nutzung. Suchen Sie es heraus, bevor Sie irgendetwas vergleichen.
4. Keine Gebührenerhöhung ohne Ihre Zustimmung
Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass Banken Entgelte nicht über eine bloße Zustimmungsfiktion in den AGB erhöhen dürfen – es braucht eine aktive Zustimmung des Kunden. Zu viel gezahlte Beträge können unter Beachtung der Verjährungsfristen zurückgefordert werden; die Verbraucherzentralen stellen Musterschreiben bereit.
Die ehrliche Praxisanmerkung: Wer einer Erhöhung widerspricht, bekommt in aller Regel innerhalb weniger Wochen die Kündigung des Kontos. Das Recht ist also weniger ein Instrument, um dauerhaft billiger zu bleiben, als ein Anlass, den Wechsel selbstbestimmt zu vollziehen – und gegebenenfalls Rückforderungen aus der Vergangenheit geltend zu machen.
7. Das Setup, das in der Praxis funktioniert
Ein einzelnes Konto ist selten optimal. Bewährt hat sich eine einfache Zweiteilung:
Konto A – das Fixkostenkonto. Hier landet das Gehalt, hier laufen Miete, Versicherungen, Strom, Abos, Kredite. Es sollte langweilig, stabil und günstig sein und die Bedingung für die Gebührenfreiheit sicher erfüllen (Gehaltseingang).
Konto B – das Alltagskonto. Auf dieses Konto überweisen Sie monatlich einen festen Betrag für den variablen Konsum. Karte, Apple/Google Pay und Alltagszahlungen laufen hier. Effekt: Sie sehen jederzeit, wie viel vom Monatsbudget übrig ist, ohne eine App dafür zu brauchen, und Ihre Fixkosten sind gegen Fehlbuchungen und Kartenmissbrauch abgeschirmt.
Optional Konto C – Rücklagen. Ein verzinstes Tagesgeld für Notgroschen und Jahreszahlungen (Versicherungen, Steuer, Urlaub). Nicht auf dem Girokonto, wo es unbemerkt mitausgegeben wird.
Gemeinschaftskonto: die Unterscheidung, die zählt
Beim Oder-Konto kann jede Person allein verfügen – bequem, aber jede Partei haftet in vollem Umfang, und beide sehen alles. Beim Und-Konto müssen beide gemeinsam handeln – sicher, aber im Alltag unpraktisch.
Für Paare hat sich das Drei-Konten-Modell bewährt: ein Gemeinschaftskonto für gemeinsame Fixkosten, zwei Einzelkonten für den Rest. Und ein steuerlicher Hinweis, der regelmäßig übersehen wird: Größere Einzahlungen nur eines Partners auf ein Gemeinschaftskonto können als Schenkung gewertet werden. Bei nennenswerten Beträgen lohnt die Rückfrage beim Steuerberater.
8. Die Checkliste vor dem Wechsel
Vierzehn Punkte, aus Entgeltinformation und Preisverzeichnis:
- Grundgebühr – und die exakte Definition der Bedingung für Gebührenfreiheit
- Was passiert, wenn die Bedingung in einem Monat nicht erfüllt ist?
- Endet ein Vergünstigungsmodell automatisch (Alter, Studium)? Wann genau?
- Welche Karte ist inklusive – Girocard, Debitkarte, beide? Ab wann kostenpflichtig?
- Kosten für Zweit-, Partner- und Ersatzkarte sowie neue PIN
- Bargeld abheben: Netz, Freikontingent, Entgelt, mit welcher Karte
- Bargeld einzahlen: möglich, wo, zu welchem Preis, mit welchem Freibetrag
- Dispozins und Zins für geduldete Überziehung
- Echtzeitüberweisung: enthalten oder mit Entgelt hinterlegt?
- Beleghafte Aufträge, Postversand, telefonischer Service
- Fremdwährungsentgelt beim Bezahlen und Abheben
- Verfügbare Verfahren: Apple/Google Pay, Wero, Überweisungslimits, TAN-Verfahren
- Gemeinschaftskonto, Unterkonten, Pfändungsschutzkonto möglich?
- Bei Aktionsboni: Mindestlaufzeit, geforderte Aktivität, Rückforderungsklauseln
9. Der Wechsel in zehn Schritten
- Entgeltaufstellung des laufenden Kontos ziehen – damit Sie wissen, wogegen Sie vergleichen.
- Neues Konto eröffnen, ohne das alte zu kündigen.
- Kontowechselhilfe beauftragen und den Zeitpunkt festlegen.
- Gehaltseingang beim Arbeitgeber ändern – das dauert erfahrungsgemäß am längsten und entscheidet über die Gebührenfreiheit.
- Daueraufträge prüfen, nicht nur übernehmen. Der Wechsel ist ein guter Anlass, ungenutzte Abos zu entdecken.
- Lastschriftgläubiger informieren – Vermieter, Versicherer, Energieversorger, Telekommunikation, Fitnessstudio, Kita.
- Digitale Zahlungsdaten separat umstellen: Bezahldienste, Marktplätze, App-Stores, Streaming, Mobilfunk-Apps, Ladeinfrastruktur, Mautanbieter.
- Behörden und Institutionen: Finanzamt (Erstattungskonto!), Familienkasse, Rentenversicherung, Krankenkasse, ggf. BAföG-Amt.
- Freistellungsauftrag neu einrichten – er wandert nicht mit.
- Altes Konto zwei bis drei Monate parallel führen, mit kleinem Restguthaben, dann schriftlich kündigen und die Schließungsbestätigung aufbewahren.
Zwei Fristenhinweise: Prüfen Sie, ob am alten Konto Produkte hängen, die mit der Schließung enden (Kreditkarte, Dispo, verbundene Sparprodukte). Und kündigen Sie erst, wenn mindestens ein voller Gehaltszyklus über das neue Konto gelaufen ist.
10. Die zehn Fallstricke
- Die Bedingung für die Gebührenfreiheit nicht im Detail gelesen. Eigenüberweisungen zählen oft nicht als „Geldeingang“.
- Das Jugend- oder Studierendenmodell weiterlaufen lassen. Es kippt automatisch in ein kostenpflichtiges Modell – meist ohne dass es jemand merkt.
- Die neue Kartengebühr überlesen. Häufig eingeführt mit Wirkung erst zum Folgejahr, damit sie im Vergleich nicht auffällt.
- Bargeldeinzahlung nicht geprüft. Erst nach dem Wechsel festzustellen, dass Einzahlen nur gegen prozentuales Entgelt geht, ist ärgerlich und schwer zu reparieren.
- Den Dispo als Puffer benutzen. Bei über 11 Prozent Durchschnittszins ist das der teuerste Dauerkredit im Privatleben nach der Kreditkarten-Teilzahlung.
- VoP-Warnungen wegklicken. Damit verschiebt sich die Haftung vollständig auf Sie.
- Aktionsbonus ohne Blick auf die Folgekosten. Ein Bonus von 50 bis 100 Euro ist nach anderthalb Jahren teurer Kontoführung aufgezehrt.
- Paketkonten mit Zusatzleistungen gekauft, die nie genutzt werden. Eine enthaltene Auslandsreisekrankenversicherung ist wertlos, wenn Sie nicht reisen – und separat abgeschlossen oft besser und billiger.
- Das alte Konto zu früh gekündigt. Rücklastschriften und vergessene Gläubiger laufen sonst ins Leere, teilweise mit Mahnkosten.
- Nach dem Wechsel nie wieder verglichen. Kontobedingungen ändern sich. Ein Termin einmal im Jahr, gemeinsam mit der Entgeltaufstellung, genügt.
11. Häufige Fragen
Ist ein kostenloses Girokonto schlechter? Bei der Kernleistung – Zahlungsverkehr, Karte, App – in der Regel nicht. Der Unterschied liegt bei Bargeldeinzahlung, persönlicher Beratung und Sonderfällen. Wer diese drei Dinge nicht braucht, zahlt für nichts.
Schadet eine Kontoeröffnung meiner Schufa? Die Eröffnung selbst wird als Vertragsinformation eingemeldet und ist neutral bis leicht positiv. Was zählt, ist die Unterscheidung zwischen einer „Konditionenanfrage“ und einer „Kreditanfrage“ – Letztere kann den Score beeinflussen. Bei Konten mit Dispo wird die Bonität geprüft.
Wie viele Konten sind sinnvoll? Zwei bis drei mit klaren Rollen. Mehr erzeugt Verwaltungsaufwand ohne Zusatznutzen – und jedes Konto ist ein weiterer Angriffspunkt für Betrug.
Kann meine Bank mir einfach kündigen? Ja, ordentlich unter Einhaltung der vertraglichen Frist. Das ist der übliche Weg bei Widerspruch gegen Gebührenänderungen. Ohne Konto bleiben Sie deshalb nicht: Der Anspruch auf ein Basiskonto besteht unabhängig davon.
Was tun bei einer Fehlüberweisung? Sofort die Bank informieren. Rechtlich maßgeblich ist die IBAN, nicht der Name. Die Bank ist verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Wiederbeschaffung zu bemühen – ein Erfolg ist damit nicht garantiert, besonders nicht bei Echtzeitüberweisungen.
Lohnt sich ein Wechsel wegen 5 Euro im Monat? 60 Euro im Jahr, über zehn Jahre 600 Euro – für einen Aufwand von zwei bis drei Stunden einmalig. Rechnen Sie den Dispo dazu, wenn Sie ihn nutzen; dann liegt die Ersparnis häufig im dreistelligen Bereich pro Jahr.
Brauche ich noch eine Girocard? Nur situativ. In Deutschland gibt es weiterhin Akzeptanzstellen, die ausschließlich Girocard nehmen. Wenn sie im Konto nichts kostet, behalten Sie sie. Wenn eine Jahresgebühr fällig wird, prüfen Sie ehrlich, wie oft Sie sie im letzten Jahr gebraucht haben.
Was ändert sich für mich durch PSD3? Kurzfristig nichts – die Anwendung wird frühestens 2027/2028 erwartet. Mittelfristig verbessert sich Ihre Position bei bestimmten Betrugsfällen, insbesondere wenn sich Täter als Bankmitarbeiter ausgeben.
Methodik und Transparenz
Grundlage dieses Guides sind öffentlich zugängliche Preis- und Leistungsverzeichnisse sowie Entgeltinformationen, Marktauswertungen auf Basis der BaFin-Konditionendaten, Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zur Bargeldinfrastruktur und zum Zahlungsverkehr sowie die publizierten Rechtsakte und Verfahrensstände zur Instant-Payments-Verordnung und zum PSD3/PSR-Paket. Stand: August 2026.
Wir nennen in diesem Guide bewusst keine einzelnen Anbieter. Konditionen einzelner Institute ändern sich schneller, als ein Ratgeber aktuell gehalten werden kann; die Segmentlogik und die Prüfschritte bleiben. Für die konkrete Auswahl nutzen Sie bitte einen tagesaktuellen Vergleich und die Entgeltinformation des jeweiligen Anbieters. Dieser Beitrag ist journalistische Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.